Lädt...
a)
Heyke,
Redlich,
Schweers
AG
b)
Lübeck
c)
Gegenstand
der
Gesellschaft
ist
die
Beratung
von
Unternehmen,
Instituti-
onen
und
öffentlichen
Einrichtungen
in
den
Bereichen
Umweltschutz,
Quali-
tätssicherung,
Arbeitsschutz,
Unter-
nehmensführung
und
Betriebswirt-
schaft
sowie
die
Entwicklung
und
der
Vertrieb
von
Instrumenten
und
Pro-
dukten
aus
oben
genannten
Berei-
chen
nebst
Durchführung
der
damit
in
Zusammenhang
stehenden
Arbei-
ten/Tätigkeiten.
Die
Gesellschaft
wird
alle
Geschäfte
und
Maßnahmen
er-
greifen,
um
den
Unternehmenszweck
zu
fördern.
Die
Gesellschaft
kann
Zweigniederlassungen
im
In-
und
Ausland
errichten,
andere
Unterneh-
men
gründen,
erwerben
oder
sich
an
ihnen
beteiligen.
Grund-
oder
Stammkapital
DM
Vorstand
Personlich
haftende
Gesellschafter/in
Geschäftsführer/in
Abwickler/in
100.000,--
EURO
A
Bernd
Schweers,
geb.
17.10.64
aus
Pansdorf
Carsten
Redlich,
eb.
10.8.59
aus
ordesholm
Rückseite
von
Blatt
Prokura
Tag
der
Eintragung
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
Ib)
Bemerkungen
5
6
7
2,
Aktiengesellschaft.
Die
Satzung
wurde
am
23,&2000
festge-
stellt
und
durch
Beschluss
vom
25.4.2000,kinsichtlich
&
1
(Firmenname)
geändert.
Sind
mehrere
Vorstandsmitglieder
vörhanden,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Vorstaräsmitglieder
oder
durch
ein
Vorstandsmitglied
in
GemeirSchaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Der
Aufsichtsrat
kann
bestimmen,
dass
einzelne
Vorstandsmitglieder.silein
zur
Vertretung
der
Gesellschaft
befugt
sind.
Er
kafin
auch
einzelne
Vorstandsmitglieder
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreien.
Ist
nur
eim‘Vorstandsmitglied
bestellt,
so
vertritt
es
die
Ge-
sellse
aft
allein.
In
seiner
Abwesenheit
kann
die
Gesellschaft
dich
zwei
Prokuristen
gemeinsam
vertreten
werden.
Der
Vorstand
ist
ermächtigt,
mit
Zustimmung
des
Aufsichts-
rats
das
Grundkapital
der
Gesellschaft
bis
zum
31.12.2004
um
bis
zu
EUR
50.000,00
(Nennbetrag)
durch
einmalige
oder
mehrmalige
Ausgabe
neuer
auf
den
Inhaber
lautender
Aktien
im
Nennbetrag
von
EUR
1,00
zu
erhöhen
(genehmigtes
Ka-
pital
gemäß
$$
202
ff.
Aktien
.
Grundsätzlich
ist
den
Aktionären
ein
Bezugsrecht
einzuräumen.
Das
Bezugs-
recht
darf
nur
in
folgenden
Fällen
ganz
oder
teilweise
ausge-
schlossen
werden:
1.
für
Spitzenbeträge,
2.
soweit
erforder-
lich,
um
den
Inhabern
von
Optionsscheinen
ein
Optionsrecht
0
Umfang
einzuräumen,
wie
es
ihnen
nach
Ausübung
6)
ptionsrecht
als
Aktionär
zustehen
würde.
a)
31\07.2000
Y
b)
Satzung
vom
25.04.2000
Bl.
12
ff.
Sdbd.
arsten
Redlicr,
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
Fortsetzung
auf
dem
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Blatt
Lädt...
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Prokura
Tag
der
Eintragung
Rechtsverhältnisse
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Fortsetzung
Rückseite