Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art gem. den Gewerbevereinbarungen, insbesondere Messen, Flohmärkte, Werbeveranstaltungen, Jahrmärkte, Stadtfeste u. s. w. sowie Werbemaßnahmen allgemeiner Art.