| Gegenstand | Die Vermietung, der Verkauf und die Aufstellung von Spielautomaten sowie das Betreiben von Spielhallen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu gründen, zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können und/oder mit ihm im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen. |