| Gegenstand | Das Führen eines Ingenieurbüros mit allen für die Steuerungs- und Regelungstechnik notwendigen Aufgaben (Planung, Entwicklung, Durchführung etc.). Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, gründen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten. |