| Gegenstand | Umschlag und die Lagerung von Stückgütern sowie Ladungssicherung, Kommissionierung und die Abfertigung von Speditionsaufträgen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann gleiche oder verwandte Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen, die weisungsgebundene oder nicht weisungsgebundene Geschäftsführung derartiger Unternehmen übernehmen, sie vertreten oder sonst deren Interessen fördern. |