| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. mit § 57 Abs. 3 StbG. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften befugt, die ihrer Aufgabe zu dienen geeignet und mit dem Steuerberatungsgesetz vereinbar sind. Sie kann Beratungsstellen im Sinne des § 34 StbG errichten, sofern die Voraussetzungen des § 34 StbG i.V.m. Nr. 29 RichtlStb erfüllt sind. Tätigkeiten die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StbG, wie z.B. Handels-, Bank- und Treuhandgeschäfte sind ausgeschlossen. Jegliche gewerbliche Tätigkeit, auch treuhänderische Tätigkeit, ist ausgeschlossen. |