| Gegenstand | Der Betrieb von Sanitärinstallationen und Klempnerei. Die Gesellschaft ist desweiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen. |