| Gegenstand | Die Koordination und Zusammenfassung der Tätigkeit von Anbietern regionaler Hörfunkprogramme im Gebiet der zuständigen Landesrundfunkanstalt (auch im Hinblick auf die Herstellung und technische Realisierung ihrer Programme, die Vermarktung der Werbezeiten, die Beteiligung an Anbietern und Fragen der Finanzierung), zur Verbreitung auf Rundfunkfrequenzen nach dem Rundfunkgesetz des Landes Schleswig-Holstein, sowie die Erfüllung aller damit zusammenhängenden Aufgaben.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die mittelbar oder unmittelbar für die Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich sind. |