| Gegenstand | Der Groß- und Außenhandel mit Sportartikeln und sonstigen Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleich welcher Art zu erwerben, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, ggf. als persönlich haftende Gesellschafterin, andere Unternehmen zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten. |