| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" derAbgabenordnung und zwar insbesondere durch Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird erfüllt durch den Betrieb eines Studentenwohnheims mit derzeit 28 möblierten Zimmern mit Bädern, Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräumen und Hausmeisterwohnung in Lübeck, Kronsforder Allee 70 b, für Studierende, die an den Hochschulen in Lübeck studieren (Studierendenhilfe). Die Vermietung an Studierende ist nicht von deren Geschlecht, Religion oder Herkunft abhängig, ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die Mitgliedschaft in einer Korporation keine Voraussetzung für die Vermietung ist. Die Gesellschaft will mit dem Betrieb des Hauses den studentischen Bewohnern die Gelegenheit geben, Demokratie und Toleranz im alltäglichen Zusammenleben zu üben. |