| Gegenstand | Der Handel mit Schrott und Metallen, Industrieabbrüche, Schrottaufbereitung, Containerdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen ist der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |