| Gegenstand | die Verwaltung und Beteiligung an Unternehmen, die Zeitungen und Zeitschriften, insbesondere die "Ostsee-Zeitung", erwerben, drucken, verlegen, herausgeben und/oder vertreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können und/oder mit ihm im Zusammenhang stehende Aufgaben übernehmen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. |