Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Erschließung für eigene oder fremde Rechnung sowie die Betreuung von Bauvorhaben und Bauherrenmodellen und die Vermittlung und Vermietung von Immobilien - hierzu gehören auch alle nach § 34 c GeWo möglichen Geschäfte - ferner die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen, die Übernahme von Geschäftsbesorgungsaufgaben aller Art für andere Unternehmen sowie die Anmietung und Vermietung von Objekten. Das Unternehmen übernimmt auch die Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für fremde Rechnung als Generalüber- oder Generalunternehmer. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Art beteiligen, diese vertreten, sie übernehmen und auch Zweigniederlassungen errichten.