| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, insbesondere Übernahme der persönlichen Haftung in Personengesellschaften. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG und/ oder KAGB bedürfen, werden nicht ausgeübt. |