| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gleicher oder unterschiedlicher Art gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, Unternehmensverträge abschließen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen, Managementleistungen, Shared Service Leistungen (Rechnungswesen, Finanzcontrolling und IT) oder die strategische Planung und Entwicklung der Beteiligungsunternehmen übernehmen. |