| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, gem. § 52 Abs. 2, S. 1, Nr. 2 AO
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch:
- Durchführung und Planung von Groß- und Kleinveranstaltungen, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, in Gemeinden/Kirchen und sonstigen Veranstaltungsorten, in Form von Evangelisationen, Straßeneinsätzen, Gottesdiensten und Konferenzen.
- Durchführung von Workshops und Schulungen zu christlichen Themen, insbesondere die Evangelisation, Marketing in christlichen Organisationen, Jüngerschaft, Glaubensleben und Gebet.
- Die Erstellung von Printgestaltungen (Flyer, Visitenkarten, Broschüren, Plakate und ähnliches) sowie von christlichen Foto- und Videomedien (Podcast, Videoproduktion zum Thema Evangelisation, christlicher Glaube,
- Erfahrungsberichte mit Gott, Social Media Arbeit, YouTube und weitere Soziale Medien und ähnliches) zur Verbreitung der christlichen Botschaft.
- Die Durchführung von Tätigkeiten zur Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen christlichen Organisationen, Verbänden, Werken und Gemeinden. |