| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung der Jugendhilfe nach § 52 AO Abs. 2 Nr. 4 und 5. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und die Unterhaltung einer Theaterspielstätte, speziell für Kinder, Pflege und Förderung von Kinder- und Jugendtheater, Schauspiel und Musiktheater sowie die Durchführung theaterpädagogischer Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bespielt wird vorrangig das Theater am Tremser Teich in Lübeck, aber auch mobile Theaterproduktionen und Angebote außerhalb der Spielstätte sind möglich.
2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |