Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beförderung von Gütern aller Art, das Erbringen von Frachtleistungen sowie der Umschlag und die Lagerung von Beförderungsgut. Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern. Sie darf sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen oder solche gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.