| Gegenstand | Die Beförderung von Gütern aller Art, das Erbringen von Frachtleistungen sowie der Umschlag und die Lagerung von Beförderungsgut. Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern. Sie darf sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen oder solche gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. |