Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung eigener Vermögensgegenstände, insbesondere der An- und Verkauf von Immobilien, deren Verpachtung und Vermietung; keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.