| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung,
insbesondere durch Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie der Kinder-,
Jugend und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung, Förderung der
Hilfe für Behinderte, der Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie der Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit
Wissenschaft und Forschung.
Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe:
Im Rahmen unserer Förderziele stellen wir Grund und Boden für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahre und Alte zur Verfügung.
Zielsetzung hierbei ist die Eröffnung von Möglichkeiten und Chancen für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und Alte durch Grund und Boden sowie eine
allgemeine und spezielle Lebensunterstützung. Dieses Angebot ist für alle Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene geeignet.
Kinder, Förderung der Erziehung und Bildung:
Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Erziehung und
Bildung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Alten begünstigen
indem auf Grund und Boden Bildungsunterstützung ermöglicht wird (Lerndefizite
aufarbeiten, Lebensreife erlangen, Schulabschlüsse absolvieren,Jugendliche,
junge Erwachsene und Erwachsene geeignet.
Berufsausbildung schaffen, Berufsfindung ermöglichen etc.) Z. B. auch in
Kooperation mit öffentlichen und privaten Schulen und Orten für Alte bundesweit
und international. Die Bereitstellung von Grund und Boden soll auch der
Förderung des allgemeinen Sozialverhaltens dienen, indem Kinder, Jugendliche,
junge Erwachsene und Alte regelmäßig in der Landwirtschaft tätig sind, zum
Beispiel Blumen säen, Gemüse pflanzen und ernten oder in der Erde graben und
die Vielfalt der Tiere erforschen. Hierbei werden die Sinne für die Natur sowie für
ein ethisches Miteinander sensibilisiert.
Förderung der Hilfe für Behinderte:
Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Rehabilitation
bzw. soziale und berufliche Integration von Menschen mit Assistenzbedarf und
die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Assistenzbedarf
im bestehenden Lebensumfeld auch durch Bereitstellung von Wohnraum,
Zusatzförderung, Einzelbetreuung und Hilfestellungen bei der Bewältigung von
Alltagsaufgaben möglich machen.
Förderung des Naturschutzes der Landschaftspflege und des Klimas:
Grund und Boden soll Pächtern zur Verfügung gestellt werden, die sich
verpflichten, nach biologisch-dynamischen Grundsätzen zu wirtschaften.
Die Bewirtschaftung von Grund und Boden nach biologisch-dynamischen
Grundsätzen gewährleistet im Sinne des Naturschutzes, Klimaschutzes und der
Landschaftspflege eine langfristige und nachhaltige Stärkung der
Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im biologisch-dynamischen
Landbau werden Naturlandschaften gepflegt und erhalten und für Pflanzen und
Tieren, auch seltene, in ihrem Bestand Gefährdete, werden Schutzräume
geschaffen und erhalten. Damit wird der Artenvielfalt Rechnung getragen.
Durch den Verzicht auf chemische Pflanz- und Düngemittel werden die
Gewässer geschont. Durch den Einsatz von biologisch-dynamischen Präparaten
wird außerdem die Humusbildung gefördert und damit die Bodengesundheit
wiederhergestellt und erhalten. Humusaufbau ist Klimaschutz pur.
Der biologisch-dynamische Landbau trägt insgesamt dazu bei, dass gestörte
ökologische Zusammenhänge wieder ins Gleichgewicht kommen und
biologische Prozessabläufe gesunden.
Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung:
Planung, Bereitstellung und Betrieb von ortsveränderlichen und/oder festen
Orten für spezifisches und transdisziplinäres Experimentieren, Lehren und
Lernen, für Kunst, Kultur, Handwerk, Bildung und Forschung, z. B. Selbsthilfe-
Reparaturwerkstatt, Lernort, Umsonstladen, Upcycling-Kreativwerkstatt.
Kunstorte. Insbesondere auch Durchführung, Erforschung und Förderung von
selbstbestimmtem, lebenslangem Lernen und Erschaffen von Kunstwerken im
Bereich Musik, Bewegung (Eurythmie), Malerei, Plastik, Architektur und
Sozialplastik (J. Beuys).
Allgemein:
Die Herauslösung von Grund und Boden aus Privateigentum will den
kulturhistorischen Impuls aufgreifen, Flächen und Gebäude über Generationen
als Allmende für alle Menschen zur Verfügung zu stellen: Grund und Boden
sollen langfristig unabhängig von den Wechselfällen des familiären Erbstroms
bereit stehen für soziale Projekte von Menschen, denen das Gemeinwohl am
Herzen liegt. "Was im Wirtschaftsprozess, im sozialen Organismus überhaupt für
den Boden in Betracht kommt, das ist, dass der eine oder andere ein Recht hat,
ausschließlich diesen Boden zu benutzen und zu bearbeiten. Dieses Recht auf
den Boden ist es, was wirklich eine reale Bedeutung für den sozialen
Organismus hat." Rudolf Steiner (GA 189, S. 107)
Grund und Boden soll für Menschen Orte der Potentialentfaltung auf der
Grundlage der Systemgesetze, der Soziografie und der gewaltfreien
Kommunikation dauerhaft ermöglichen, damit das Leben, die Pflege der Natur
und Landschaft, der Klimaschutz, das natürliche Bauen, die Kunst, das Arbeiten,
das Lernen, die Bildung sowie das soziale Miteinander dauerhaft gelingen. Die
Gesellschafter sind sich einig, dass der Verkauf von Grund und Boden sowie
Gebäuden im Rahmen der Möglichkeiten ausgeschlossen wird und nur im
Rahmen einer Auflösung der Owunjo gUG erfolgen kann. |