| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
lst nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind je zwei von ihnen oder einer zusammen mit
einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |