Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
lst nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind je zwei von ihnen oder einer zusammen mit
einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Unternehmens- und Personaldienstleistungen in vielfältiger Form, insbesondere Aufbau, Entwicklung und Überlassung von Zeitarbeitspersonal gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Personalvermittlung, Personal- und Unternehmensberatung sowie die Bereitstellung verwandter und ergänzender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, welche dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.