| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein, unabhängig davon, ob von vornherein nur ein Geschäftsführer bestellt worden ist oder nachträglich alle bis auf einen weggefallen sind. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von dem Verbot, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, erteilt werden. keine Angabe |