| Gegenstand | Die Ausführung von Bauarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichwertige oder ähnliche Unternehmen neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Beteiligungen aufzunehmen. |