Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und Verpachtung eigenen Grundbesitzes und grundstücksgleicher Rechte.