Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Ausland, einschließlich der Beteiligung an Grundbesitzgesellschaften, der Erwerb, das Halten, das Management sowie die Vermittlung von eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträger oder Baubetreuer auf eigenen oder fremden Grundstücken sowie aller weiteren Tätigkeiten gem. § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 GewO.