Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Ist ein Liquidator bestellt, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.