Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln von unabhängigen Erzeugern, insbesondere Bier, sowie die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte, die unmittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf für andere Unternehmen Geschäftsführung und Geschäftsbesorgungsaufgaben übernehmen, sich an anderen Handelsgeschäften beteiligen bzw. für solche Unternehmen als Komplementärin tätig werden.