Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Zimmerei im Bereich der Dachsanierung und von Zimmerer-, Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten bei Neubauten oder Sanierungen von Häusern, Carports und Carport-Anlagen sowie der Errichtung der vorgenannten Arbeiten im Bereich Holzrahmenbau als auch die Beratung im Rahmen der Haussanierung und die entsprechende Schulung