Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsbeteiligungen sowie bei Grundstücken und Gebäuden, deren Vermietung und Verpachtung, die Unternehmensberatung und Beteiligung an Gesellschaften, die die Organisation und die Durchführung von Schulungs- und Vortragsveranstaltungen aller Art deren Vertrieb, Versand und Vertrieb eigener und fremder Kommunikationsmittel sowie deren Herstellung und Bereitstellung von Informationen, betreiben;
die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, und zwar im Hinblick auf Wohnräume und gewerbliche Räume.