| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Gründen, Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie der Erwerb von Grundbesitz, dessen Bewirtschaftung und Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. |