| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, die Gründung und der Verkauf von Unternehmen. Die Gesellschaft ist befugt, sich an Unternehmen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |