| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind den Unternehmensgegenstand zu fördern. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im ln- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. |