Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführung von Bauleistungen im Baugewerbe, Liefern und Einsetzen von Baumaterialien, Handel mit Baumaterialien, Projektentwicklung und Projektbetreuung.