| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Dies kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden. |