| Gegenstand | die Beratung von Wirtschaftsunternehmen aller Art, insbesondere in Sanierungsfragen und die Vermögensverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmungen neu zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, stille Beteiligungen aufzunehmen. |