Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann beschlossen werden. Der alleinige Liquidator ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist unter anderem der Vertrieb von Backwaren, der Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, Dienstleistungen für diesen Vertrieb, Betreiben einer Vertriebsplattform, die auch durch externe Parteien genutzt werden kann, Lizenzvergabe, Betrieb lokaler Shops, Betrieb von Shop-in-Shop Systemen. Gegenstand der Gesellschaft ist darüber hinaus die Herstellung von Backwaren und damit verbundenen Produkten, Import und Handel mit Non-Food Artikeln, insbesondere Taschen, Rucksäcke und Portemonnaies, Accessoires und Kleidungsstücken.