Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mehrere Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis beschließen, sowie Befreiung von § 181 BGB erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an dem Handelsgeschäft Peter Steffen, Fischräucherei, sowie Herstellung und Vertrieb von Lebensmitteln. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.