| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Mehrere Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis beschließen, sowie Befreiung von § 181 BGB erteilen. |