Die Gesellschaft hat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Jeder geschäftsführende Direktor ist einzelvertretungsberechtigt.
Jeder geschäftsführende Direktor ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer von der Gesellschaft vertretenen Kommanditgesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Darüber hinaus kann jeder geschäftsführende Direktor von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung der Gesellschaft als Komplementärin sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung einer (oder mehrerer) Kommanditgesellschaft(en), welche unter dem Firmierungsbestandteil "ALDI", "Albrecht" oder "Markus" die Produktion von oder den Handel mit Waren aller Art unter Einschluss von Lebensmitteln und freiverkäuflichen Arzneimitteln betreiben.