| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren. Jeder geschäftsführende Direktor ist einzelvertretungsberechtigt.
Jeder geschäftsführende Direktor ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer von der Gesellschaft vertretenen Kommanditgesellschaft Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Darüber hinaus kann jeder geschäftsführende Direktor von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |