Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beratung von Unternehmen, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem KWG, dem KAGB oder einem anderen Aufsichtsgesetz unterliegen