| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mindestens drei Vorstandsmitglieder (Direktoren). Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Hauptversammlung kann beschliessen, dass der Vorstand aus zwei Mitgliedern besteht, sofern die Gesellschaft nicht mehr als zwei Aktionäre hat. |