| Gegenstand | Der Ankauf und die Anpachtung von Kies-Ausbeutungs-Flächen, der Abbau von Kiesvorkommen, der Vertrieb von Baustoffen jeder Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, der Handel jeder Art und die Vermietung von Maschinen; sowie der Transport aller Art, soweit dieser nicht nach dem GüKG genehmigungspflichtig ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Förderung des vorgenannten Gegenstandes des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |