Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer von ihnen gemeinschaftlich mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den einschränkenden Bestimmungen des § 181 BGB befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme des Vertriebes von Software sowie die Beratung Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Software.
Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Übernahme des Vertriebes von und der Online-Handel mit Literaturerzeugnissen, insbesondere Büchern, sowie Beratung und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und dem Vertrieb von Literaturerzeugnissen.