Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb einer Full-Service-Werbeagentur zur Gestaltung und Produktion von Werbeträgern bzw. Druckvorlagen
jeglicher Art, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere die Herstellung, Verarbeitung und
der Vertrieb von Werbeartikeln. Erlaubnispflichtige, nicht genehmigte Tätigkeiten sind ausgeschlossen.