Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vermarktung und Verwaltung von Immobilien jeglicher Art sowie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und Schreibarbeiten sowie damit zusammenhängende Geschäfte.