Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
a. Herstellung und Vertrieb von Spiel- und Dokumentarfilmen.
b. Der Vertrieb und Verleih, von Filmen.
c. Die Durchführung von Hilfs- und Nebengeschäften, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.
g. Medienberatung.