Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und die Verwaltung des eigenen Gesellschaftsvermögens sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.