| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft gemeinschaftlich
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit
einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Die Geschäftsführer können
ermächtigt werden, im Namen der
Gesellschaft mit sich selbst oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
Alleinvertretungsbefugte
Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |