| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Weiterer Zweck ist die Tätigkeit als Sanierungsträger. Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der
Hansestadt. Eine Tätigkeit über das Stadtgebiet Lübecks hinaus ist möglich, wenn übergeordnete Interessen der Stadt dieses erfordern.
(2) Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der dazugehörigen Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Erschließungs- und Bauträgermaßnahmen, der Bau und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Gewerbebauten, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie das Erbringen von mit dem
Wohnen verbundenen Dienstleistungen.
(3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. |