Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Weiterer Zweck ist die Tätigkeit als Sanierungsträger. Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der
Hansestadt. Eine Tätigkeit über das Stadtgebiet Lübecks hinaus ist möglich, wenn übergeordnete Interessen der Stadt dieses erfordern.
(2) Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der dazugehörigen Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Erschließungs- und Bauträgermaßnahmen, der Bau und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Gewerbebauten, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie das Erbringen von mit dem
Wohnen verbundenen Dienstleistungen.
(3) Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.