| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer und Prokuristen werden zwei Klassen zugeordnet: der Klasse A oder der Klasse B. Eine Gesamtvertretung setzt voraus, dass jeweils einer der Vertreter der Klasse A und einer der Vertreter der Klasse B zugeordnet werden kann. Eine Vertretung durch zwei Vertreter der Klasse A oder zwei Vertreter der Klasse B ist unzulässig.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |