| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |