| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Altenhilfe, der
Bildung, der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 AO.
(3) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch
a) das Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen, Fachvorträgen, Seminaren und ähnlich
gearteten Leistungen
b) Begleitung und Organisation von Ausflügen und Freizeitaktivitäten für hilfsbedürftige
Personen
(4) Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke auch im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den
steuerbegünstigten Körperschaften der Marli-Gruppe sowie der FLEK Gruppe GmbH
und der INTEGRA Fachdienst für berufliche Integration - Gemeinnützige Gesellschaft
mbH durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art,
durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere:
a) Betriebliches Gesundheitsmanagement,
b) Tätigkeiten im Zusammenhang mit unterstützter Kommunikation (UK),
c) Verwaltungsdienstleistungen und Bürodienstleistungen,
d) Eventmanagement und Veranstaltungsdienstleistungen,
e) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren,
Berufsbildungsverfahren und im Arbeitsbereich, die auch von Leistungsanbietern
erbracht werden können, die keine Werkstätten für behinderte Menschen sind,
Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere:
a) Geschäftsführungs- und Managementdienstleistungen
b) Kaufmännische Dienstleistungen (bspw. Buchhaltung, Controlling, Fakturierung,
Verwaltungsleistungen einschließlich Brandschutz, Datenschutz, Arbeitssicherheit,
Gebäudemanagement)
c) Personaldienstleistungen
d) IT-Dienstleistungen
e) Nutzungsüberlassungen von beweglichen und unbeweglichen
Vermögensgegenständen |